Der sanfte Wiedereinstieg in den Sportbetrieb in Wiesbaden hat begonnen: Mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung von Donnerstag, 7. Mai, hat die hessische Landesregierung für den Wiedereinstieg in den Trainings- und Sportbetrieb neue Regelungen verabschiedet. Hier alle Informationen im Überblick.
Die folgenden Leitplanken sind von Seiten der Stadt Wiesbaden generell zu berücksichtigen:
- Nur der vereinsgebundene Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport wird auf den Sportplätzen erlaubt. Wettkampfbetrieb ist vom Land untersagt. Die Sportanlagen bleiben für die Öffentlichkeit gesperrt.
- Die bekannten Abstands- und Hygienerichtlinien müssen von den Vereinen eingehalten werden. Der Sport darf zum Beispiel nur kontaktfrei bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen ausgeübt werden.
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen – ausgenommen sind Toiletten.
- Der Zutritt zu den Sportstätten erfolgt nur mit den verantwortlichen Übungsleitungen.
- Die Vorgaben der Fachverbände sind bei der Ausübung der jeweiligen Sportart zwingend einzuhalten.
Darüber hinaus hat auch der Hessische Fußball-Verband (HFV) e. V. Tipps und Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in Vereinen abgegeben. Diese sind hier nachzulesen …
Parallel wartet der FC34 – wie die anderen Vereine auch – auf weitere Informationen seitens der Stadt Wiesbaden. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.