Jahresmitgliederversammlung am 7. Februar 2025

Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung
am Freitag, 7. Februar 2025, Beginn 19 Uhr
im Vereinsheim des FC34 Bierstadt,
Nauroder Straße 54, 65191 Wiesbaden.

Sehr geehrte stimmberechtigte Mitglieder*,
hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2025 ein.

Tagesordnung:

  • TOP 01: Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
  • TOP 02: Zustimmung zur Tagesordnung
  • TOP 03: Totengedenken
  • TOP 04: Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2024
  • TOP 05: Kurzbericht des 1. Vorsitzenden
  • TOP 06: Kurzbericht der Spielausschussvorsitzenden
  • TOP 07: Kurzbericht des stellvertretenden Jugendleiters
  • TOP 08: Kurzbericht des AH-Abteilungsleiters
  • TOP 09: Kurzbericht des Schachabteilungsleiters
  • TOP 10: Kurzbericht des Hauptkassierers
  • TOP 11: Kurzbericht der Kassenprüfer
  • TOP 12: Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und des Hauptkassierers
  • TOP 13: Wahl eines / einer 2. Vorsitzenden
  • TOP 14: Wahl eines Jugendleiters / einer Jugendleiterin
  • TOP 15: Wahl eines 2. Jugendleiters / einer 2. Jugendleiterin
  • TOP 16: Wahl eines Spielausschussvorsitzenden / einer Spielausschussvorsitzenden
  • TOP 17: Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  • TOP 18: Anträge auf Satzungsänderung

    § 3 Ziff. 2 der Satzung lautet derzeit:
    „Die Mitgliedschaft beginnt nach der schriftlichen Anmeldung und der Zahlung der Aufnahmegebühr, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung erfolgt.“

    § 3 Ziff. 2 soll in Zukunft lauten:
    „Die Mitgliedschaft beginnt nach Zugang der schriftlichen Anmeldung, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen eine Ablehnung durch den geschäftsführenden Vorstand erfolgt.“

    § 4 Ziff. 1 (Buchst. a) der Satzung lautet derzeit wie folgt:
    „Die Mitgliedschaft erlischt:
    a) Durch Austritt: Derselbe kann jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen und muss sechs Wochen vorher schriftlich per Einschreiben an das Postfach des Vereins zugestellt werden.“


    § 4 Ziff. 1 (Buchst. a)) soll in Zukunft lauten:
    „Die Mitgliedschaft erlischt:
    a) Durch Austritt: Derselbe kann jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen und muss sechs Wochen vorher schriftlich per Einschreiben an den Verein zugestellt werden.
    Die Abmeldung vom Spielbetrieb durch das Mitglied oder den aufnehmenden Verein im Namen des Mitglieds gilt zugleich als Kündigung im Sinne des Satzes 1 zum nächstmöglichen Termin, es sei denn, es erfolgt zugleich mit der Abmeldung die Erklärung, dass die Vereinsmitgliedschaft aufrechterhalten bleiben soll.“


  • TOP 19: Behandlung sonstiger eingegangener Anträge
  • TOP 20: Sonstiges
  • TOP 21: Schließung der Versammlung

Allgemeine Anträge sowie Anträge zur Änderung und/oder Ergänzung unserer Satzung, bitte ich bis zum 4. Februar 2025 an unsere Vereinsanschrift zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Viol
1. Vorsitzender

*Stimmberechtigte und wählbare Mitglieder (laut Satzung des FC 1934 Wiesbaden-Bierstadt e. V.) sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur durch persönliche Anwesenheit in der Mitgliederversammlung ausgeübt werden. Briefwahl ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt an der Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Gästen bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands.