Die städtischen Sportstätten bleiben geschlossen. Dies hat das für die Gebäude und Anlagen zuständige Sportamt der Landeshauptstadt Wiesbaden aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen entschieden. Lesen Sie nachfolgend die dazu veröffentlichte Pressemitteilung.
Das Robert Koch-Institut (RKI) stuft die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin als hoch ein. Das Risiko steigt in der bereits herrschenden „kalten Jahreszeit“ weiter an. Das gemeinsame Ziel der Gesellschaft muss also sein, eine Überlastung des Gesundheitsversorgungssystems in Hessen und Wiesbaden zu verhindern. Auf diesen Umstand weist auch die neue hessische Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 6. November hin.
Für den Sportbetrieb ist in der Landesverordnung geregelt, dass der Freizeit- und Amateursport bis zum Ablauf des 30. November auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet ist.
Für die Überwachung dieser Verordnung ist der Betreiber, also bei städtischen Sportstätten die Landeshauptstadt Wiesbaden – Sportamt -, verantwortlich. Für die konkrete Umsetzung vor Ort ist der Betreiber auch befugt, über die Verordnung hinausgehende Maßnahmen anzuordnen.
Da der Inzidenz-Wert in Wiesbaden trotz weiterer Einschränkungen weiterhin auf einem hohen Niveau liegt, bleibt sich die Landeshauptstadt Wiesbaden – Sportamt – ihrer Verantwortung bewusst und verzichtet zunächst auch weiterhin auf eine Öffnung der Sportstätten.
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Der FC34 bittet alle Mitglieder, Spieler, Eltern und Anwohner um Verständnis für diese Maßnahmen.